Mit Schreiben vom 19. Januar 2016 kündigten die Beschuldigte 2 und I.________ mit gemeinsamer Unterschrift das Lager mit dem Hausrat per 4. März 2016 und erteilten der F.________(Transportunternehmung) den Auftrag zur Entsorgung der eingelagerten Gegenstände nach dem Kündigungstermin. Ebenfalls orientierte I.________ die Beschwerdeführerin gleichentags schriftlich über die erfolgte Kündigung und teilte ihr mit, dass es ihr frei stehe, über den eingelagerten Hausrat zu verfügen oder allenfalls einen neuen Vertrag mit der Lagerfirma einzugehen.