der Beschuldigten 2 telefonisch mit, dass er das Schreiben der in Aussicht gestellten schriftlichen Forderungen noch nicht habe verfassen können. Hierauf informierte ihn die Beschuldigte 2, dass mit der Räumung des Lagers nicht mehr lange zugewartet werden könne. Sie stellte Rechtsanwalt K.________ in Aussicht, dass sie ihm eine von der Beschwerdeführerin zu unterzeichnende Einverständniserklärung betreffend die Räumung des Möbellagers zukommen lassen werde. Am 12. August 2015 stellte die Beschuldigte 2 Rechtsanwalt K.______