Nachdem das Fahrzeug nicht abgeholt wurde und auch kein Anspruch darauf erhoben wurde, wurde es am 1. Juli 2015 entsorgt. Am 2. Juli 2015 besichtigte die Beschuldigte 2 den noch eingestellten Hausrat. Dabei stellte sie fest, dass der Hausrat stark nach Rauch roch und – bis auf wenige Gegenstände, welche im Rahmen eines Hilfsprojekts nach M.________(Land) verbracht werden könnten – entsorgt werden müsse. Am 6. August 2015 teilte Rechtsanwalt K.________ der Beschuldigten 2 telefonisch mit, dass er das Schreiben der in Aussicht gestellten schriftlichen Forderungen noch nicht habe verfassen können.