schwerdeführerin mit, dass das eingestellte Fahrzeug keinen Verkehrswert mehr aufweise und deshalb sowie aufgrund der laufenden Einstellungskosten eine Entsorgung des Fahrzeugs beabsichtigt sei. Der Beschwerdeführerin wurde Gelegenheit gegeben, das Auto bis Ende Juni 2015 abzuholen, sollte sie dieses haben wollen. Ebenfalls wurde die Beschwerdeführerin darüber informiert, dass aus Kostengründen eine Entsorgung des eingelagerten Mobiliars geplant sei. Auch insoweit wurde ihr Gelegenheit gewährt, über das Mobiliar bis Ende Juni 2015 selber zu verfügen. Nachdem das Fahrzeug nicht abgeholt wurde und auch kein Anspruch darauf erhoben wurde, wurde es am 1. Juli 2015 entsorgt.