Das Auto habe keinen Wert und die Kosten würden als unnötig erachtet. Am 3. Juni 2015 teilte Rechtsanwalt K.________ der Beschuldigten 2 telefonisch mit, dass die Beschwerdeführerin auf das vorhandene Mobiliar und das Auto verzichte. Die Beschuldigte 2 stellte in Aussicht, ein Schreiben aufzusetzen, mittels welchem die Beschwerdeführerin der Entsorgung des Mobiliars und des Autos zustimmen könne. Rechtsanwalt K.________ teilte der Beschuldigten 2 weiter mit, dass die Beschwerdeführerin den Eindruck habe, dass Gegenstände weggekommen seien und kündigte an, diesbezüglich schriftlich Forderungen einzugeben. Mit eingeschriebenem Brief vom 4. Juni 2015 teilte die Beschuldigte 2 der Be-