Am 2. Februar 2015, noch vor Einsetzung der Beschuldigten 2 als Ersatzbeiständin, hatte Rechtsanwalt K.________, Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt L.________, Rechtsvertreter von I.________, mitgeteilt, dass seine Klientin den eingelagerten Hausrat gerne besichtigen möchte. Sie gehe davon aus, dass sich in diesem noch Unterlagen zu ihrem leiblichen Vater befinden könnten, dessen Identität sie nicht kenne. Nachdem die Besichtigung erfolgt war, informierte Rechtsanwalt K.________ die Beschuldigte 2 am 12. Mai 2015 telefonisch darüber, dass seiner Meinung nach das gesamte Inventar entsorgt werden könne, er sich