in ein Altersheim eingelagert worden war, sowie das fahruntaugliche Auto nicht entsorgt werden konnten, nachdem die Beschwerdeführerin ihre Zustimmung dazu verweigert hatte und deshalb hohe Lagerkosten zu Lasten der Erbengemeinschaft entstanden waren. Am 2. Februar 2015, noch vor Einsetzung der Beschuldigten 2 als Ersatzbeiständin, hatte Rechtsanwalt K.________, Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin, Rechtsanwalt L.________, Rechtsvertreter von I.________, mitgeteilt, dass seine Klientin den eingelagerten Hausrat gerne besichtigen möchte.