zu mehreren Schwierigkeiten gekommen war, ersuchte I.________ in der Folge für seinen Vater um eine Ersatzbeiständin in dieser Angelegenheit. Am 26. März 2015 wurde die Beschuldigte 2 als Ersatzbeiständin für H.________ im Nachlassverfahren von G.________ sel. eingesetzt. Zu den Schwierigkeiten in der Erbschaftsangelegenheit zählten aus Sicht von H.________ insbesondere, dass der Hausrat der Eheleute G.________ sel. und H.________, welcher nach dem Umzug von H.________ in ein Altersheim