Am 5. September 2012 verstarb G.________ sel. und hinterliess als einzige gesetzliche Erben ihren Ehemann, H.________, sowie die Beschwerdeführerin (Tochter aus einer früheren Beziehung). Aufgrund einer Demenzerkrankung musste H.________ im Frühling 2013 in einem Altersheim untergebracht werden. Für H.________ wurde rückwirkend per 1. Januar 2013 sein Sohn I.________ als Nachfolger der bisherigen Beiständin J.________ als neuer Privatbeistand bestimmt. Da es in der Erbschaftsangelegenheit von G.________ sel. zu mehreren Schwierigkeiten gekommen war, ersuchte I.______