3. Die Beschwerdeführerin wirft den beschuldigten Institutionen und Personen in ihrer Strafanzeige vom 30. November 2016 zusammengefasst vor, dass sie im Zusammenhang mit einem ihre verstorbene Mutter G.________ sel. betreffenden Erbschaftsverfahren einen Teil des Nachlasses unberechtigterweise entsorgt hätten und dass weitere Gegenstände aus dem Nachlass abhanden gekommen seien. Dadurch hätten sich die Beschuldigten der Sachbeschädigung, der unrechtmässigen Aneignung, der Sachentziehung, der unrechtmässigen Verwendung von Vermögenswerten, des Wuchers, der Unterdrückung von Urkunden und des Amtsmissbrauchs strafbar gemacht.