_ vorgenommen hätten. Ferner ersuchte sie um Gewährung einer mindestens dreiwöchigen Nachfrist zur Einreichung weiterer Unterlagen. Am 30. Oktober 2018 beantragte die Beschwerdeführerin, es sei bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse ein Gesuch um vollumfängliche Einsichtnahme in die unter der AHV-Nr. .________ geführten Akten zu stellen.