2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger 1/Beschwerdeführer 1 - der Straf-und Zivilklägerin 2/Beschwerdeführerin 2 - der Straf- und Zivilklägerin 3/Beschwerdeführerin 3, v.d. E.________ - dem Beschuldigten 1 - dem Beschuldigten 2 - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwalt F.________ (mit den Akten)