4 rechtlich relevante Auseinandersetzung innerhalb einer Beziehung handelt. Bei dieser Ausgangslage ist die Staatsanwaltschaft auch nicht verpflichtet, weitere Ermittlungen zu tätigen (vgl. auch E. 8). Eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes ist nicht ersichtlich. Die Nichtanhandnahme wegen Betrugs ist nicht zu beanstanden.