Weiter habe sie ihn eingeschüchtert, indem sie missbräuchlich die Polizei kontaktiert habe, um ihn fernzuhalten. Die Rückerstattung des Geldes habe sie ihm nur unter der Bedingung angeboten, dass er eine vom Anwalt vorbereitete Vereinbarung unterzeichne, wonach er der Beschuldigten monatlich CHF 2‘000.00 entrichte. 6.2 Der Beschwerdeführer fühlt sich betrogen. Die Beschuldigte habe dies so geplant und ihn vorsätzlich getäuscht. Die Zukunftserwartung als gegenwärtige innere Tatsache kann täuschungsrelevant sein (MAEDER/NIGGLI, in: Basler Kommentar Strafgesetzbuch II, 4. Aufl. 2018, N. 42 zu Art. 146 StGB).