6. Ad Betrug 6.1 Der Beschwerdeführer bringt vor, er habe der Beschuldigten vertraut und sie habe ihn glauben lassen, sie wolle mit ihm in der Schweiz leben und die gemeinsame Tochter grossziehen. Dass sei aber alles nur ein Vorwand gewesen. Sie habe ihn dazu gebracht, dass er ihr Geld anvertraut und ihre Unterkunft bezahlt habe, dies im Glauben, dass es sich um die gemeinsame Familienwohnung handeln würde. Dann habe sie ihn mit Lügen betreffend Steueroptimierung von einer sofortigen Rückforderung des Geldes abgehalten und dabei seine Unerfahrenheit im Zusammenhang mit dem schweizerischen System ausgenutzt.