Diesen Ausführungen kann sich die Kammer anschliessen. Der Beschwerdeführer macht in diesem Zusammenhang einzig geltend, die Beschuldigte weigere sich, ihm das auf dem Konto verbliebene Geld zurückzugeben. Die Beschuldigte habe ihm gesagt, sie werde das Geld als Garantie für die Zukunft der Tochter behalten. Bei vertretbaren Sachen, wie vorliegend Geld, bekundet der Täter seinen Willen,