Für die Bezahlung der Wohnung (immer noch aktueller Wohnsitz) der Beschuldigten habe er eine monatliche Auszahlung von EUR 2‘000.00 genehmigt. Als er dann auch in die Schweiz gekommen sei, habe die Beschuldigte viele Ausreden gefunden, weshalb er, entgegen der ursprünglichen Abmachung, nicht mit ihr und der gemeinsamen Tochter leben könne und er eine eigene Wohnung beziehen solle. Der Beschwerdeführer wirft der Beschuldigten mit Blick darauf vor, sie habe einen Erpressungsplan aufgestellt, um an sein Eigentum zu gelangen. Sie habe sein Vertrauen missbraucht.