Vor einigen Jahren habe sie ihn dann überzeugt, dass es besser wäre; die gemeinsame Tochter in der Schweiz grosszuziehen und dort zusammenzuleben; im Hinblick auf seine Integration in der Schweiz seine Ersparnisse auf einem Konto mit ihrem Namen zu lassen und dass die Beschuldigte aus Gründen der Steueroptimierung auf ihren eigenen Namen eine Wohnung beziehe, welche ihm in F.________(Land) gehöre. Für die Bezahlung der Wohnung (immer noch aktueller Wohnsitz) der Beschuldigten habe er eine monatliche Auszahlung von EUR 2‘000.00 genehmigt.