4. Der Beschwerdeführer schildert in seiner Anzeige, dass die Beschuldigte ihm angedroht habe, sein Euro-Guthaben, welches sich auf einem Konto, lautend auf die Beschuldigte befinde, nicht zurückzuerstatten, wenn er keine monatlichen Unterhaltszahlungen à CHF 2‘000.00 akzeptiere. Sie werde dieses Guthaben als Sicherheit für die gemeinsame Tochter zurückbehalten. Der Beschwerdeführer nimmt dabei auch Bezug auf die Vorgeschichte. Die Beschuldigte habe während fast zehn Jahren bei ihm in F.________(Land) gelebt. Vor einigen Jahren habe sie ihn dann überzeugt, dass es besser wäre;