2 nur in sachverhaltsmässig und rechtlich klaren Fällen ergehen. Eine Nichtanhandnahmeverfügung kann allerdings auch bei Fehlen eines zureichenden Verdachtes erlassen werden. Die fraglichen Tatbestände können als eindeutig nicht erfüllt erachtet werden, wenn gar nie ein Verdacht hätte geschöpft werden dürfen oder der zu Beginn der Strafverfolgung vorhandene Anfangsverdacht sich vollständig entkräftet hat.