6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau 13. Juni 2018 wird aufgehoben. 2. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt hat. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton. 4. Dem Beschwerdeführer wird für das Beschwerdeverfahren keine Entschädigung ausgerichtet.