Noch am selben Vormittag kam es zu einer Aussprache zwischen der Polizei, der Vertreterin der Liegenschaftseigentümerin sowie dem Beschwerdeführer und den weiteren Hausbesetzern. Der Beschwerdeführer und die weiteren beteiligten Personen (nachfolgend: Beschuldigte) wurden – wie vorgängig abgemacht – nach der Kontrolle und Identitätsfeststellung durch die Polizei entlassen. Allen wurde mitgeteilt, dass sie mit einer Strafanzeige rechnen müssten (vgl. Anzeigerapport vom 6. Juni 2018). Die Einvernahmen des Beschwerdeführers und der anderen Beschuldigten fanden am 15. Mai 2018 statt.