1. Am 8. Juni 2018 eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) gegen den Beschuldigten eine Untersuchung wegen Hausfriedensbruchs. Zudem verfügte sie am 13. Juni 2018, der Beschuldigte habe sich einer erkennungsdienstlichen Erfassung zu unterziehen. Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 23. Juni 2018 Beschwerde ein mit dem Antrag die Verfügung sei aufzuheben und seiner Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu gewähren.