5.2 Dem Anzeigerapport vom 4. April 2018 lässt sich entnehmen, dass der Beschwerdeführer anlässlich einer Kontrolle des rollenden Verkehrs am 3. April 2018 von der Polizei angehalten worden ist. Aufgrund diverser körperlicher Anzeichen, insbesondere wegen leicht geröteter Augen, einer auffällig bleichen Gesichtsfarbe, eines tendenziell schläfrigen Verhaltens und einer atypischen Pupillenreaktion hätten sie mit dem Beschwerdeführer vor Ort einen Alkohol- sowie Drogenschnelltest durchgeführt. Der Atemalkoholtest sei negativ ausgefallen, dagegen habe der Drogenschnelltest positiv auf THC reagiert. Nach erfolgter Rechtsbelehrung habe der Be-