1. Am 28. Mai 2018 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (unter Drogen) nicht an die Hand, auferlegte ihm die Kosten der Blut- und Urinuntersuchung von CHF 1‘188.80 sowie eine Gebühr von CHF 100.00 zur Bezahlung und richtete ihm keine Entschädigung aus. Gleichentags wurde der Beschwerdeführer mittels Strafbefehl wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch Konsum von Marihuana schuldig erklärt und zu einer Busse verurteilt.