5 hang zwischen diesen beiden Hausbesetzungen ist aktuell nicht ersichtlich. Ob das Wort «gleichgelagert» einen vergleichbaren modus operandi impliziert, ist aufgrund der kaum vorhandenen Angaben zum weiteren Delikt spekulativ. Hausbesetzungen dürften grundsätzlich ähnlich ablaufen, weshalb selbst der gleiche modus operandi noch nicht bedeuten würde, dass es sich auch um die gleichen Personen handelt. Der Beschwerdeführer ist nicht vorbestraft.