4 Aussprache mit der Polizei und der Vertreterin der Liegenschaftseigentümerin statt. Man konnte sich darauf einigen, dass die Hausbesetzer das Gebäude bis am Mittag verliessen. Unmittelbar im Anschluss fanden vor Ort eine Kontrolle sowie eine Überprüfung der Identitäten statt. Die Personen, welche sich im fraglichen Gebäude befanden, sind der Polizei damit hinreichend bekannt und konnten entsprechend auch zur polizeilichen Einvernahme als beschuldigte Personen vorgeladen werden.