Die Polizei konnte zunächst ein Gespräch mit zwei vermummten Personen führen. Noch am selben Vormittag kam es zu einer Aussprache zwischen der Polizei, der Vertreterin der Liegenschaftseigentümerin sowie dem Beschwerdeführer und den weiteren Hausbesetzern. Der Beschwerdeführer und die weiteren beteiligten Personen (nachfolgend: Beschuldigte) wurden – wie vorgängig abgemacht – nach der Kontrolle und Identitätsfeststellung durch die Polizei entlassen. Allen wurde mitgeteilt, dass sie mit einer Strafanzeige rechnen müssten (vgl. Anzeigerapport vom 6. Juni 2018).