2 4. Am 17. November 2017 wurde der Kantonspolizei gemeldet, dass sich Personen in einem Gebäude in B.________ (Ort) aufhielten. Die daraufhin ausgerückte Polizeipatrouille stellte an einer Fensterscheibe eine Art «Bekennerschreiben» fest. Darin stand, dass das Gebäude vom «C.________ (Name)» besetzt worden sei. Die Polizei konnte zunächst ein Gespräch mit zwei vermummten Personen führen.