7 Da bereits ein erstinstanzliches Sachgerichtsurteil vorliegt, zeigt sich die Situation als prozessual ziemlich vertrackt. Bei einer allfälligen Berufung gegen das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts vom 13. Juni 2018 wird es für die zuständige Strafkammer des Obergerichts schwierig werden, ein reformatorisches Urteil zu fällen. Die Verfahrensrechte der Beschwerdeführerin wurden augenfällig stark beschnitten. Mit Blick auf das double instance-Prinzip (Art. 29 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft [BV;