__ gegebenenfalls weitere Anträge während des Beweisverfahrens stellen und ein Plädoyer hätte halten können, kann freilich nicht abschliessend beantwortet werden – ausgeschlossen erscheint es jedoch nicht. So oder anders war jedenfalls der Ausschluss der Beschwerdeführerin am 12. Juni 2018 rechtlich nicht angängig, da Eventualanklagen – hier auf ungetreue Geschäftsbesorgung – erst in der Urteilsberatung zu thematisieren sind, wenn der Sachverhalt, welcher der eigentlichen Anklage zugrunde liegt, vom Gericht als nicht erfüllt betrachtet wird.