Bis zum Schluss des erstinstanzlichen Verfahrens stand mithin auch der Vorwurf der Veruntreuung im Raum. Erst mit seinem Urteil entschied das Wirtschaftsstrafgericht materiell-rechtlich «definitiv», dass der Tatbestand der Veruntreuung nicht erfüllt sei. Ob es zu dieser Erkenntnis auch dann gekommen wäre, wenn die Beschwerdeführerin während des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens Privatklägerin geblieben wäre und Rechtsanwalt D.______