De facto war diese Beteiligung jedoch eine substanz- und wertlose Neugründung, welche die Mittel in der Folge erwiesenermassen nicht in Photovoltaikanlagen als Anlagevermögen investierte. d) Der Beschuldigte verwendete CHF 317'580 des Aktienkapitals von CHF 350000, die ausschliesslich und direkt von C.________ stammten, nicht bestimmungsgemäss und werterhaltend für ausgewählte, real existierende Photovoltaikprojekte der F.________ AG, sondern — in der angeklagten Art und Weise — unrechtmässig für bloss fingierte Projekte. e) Bei dieser Betrachtungsweise kann C.________ als direkt Geschädigte betrachtet werden.