4. Das Wirtschaftsstrafgericht begründete die angefochtene Verfügung im Wesentlichen wie folgt (siehe pag. 18 330 f.): Gemäss der Anklageschrift vom 05.01.2018 wird dem Beschuldigten A.________ mehrfache Veruntreuung, ev. mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung, sowie Misswirtschaft vorgeworfen, und zwar durch Zahlung von fünf Rechnungen begangen am 29./30.04, 23.06., 23.07. und 24.08.2013. Betreffend dieser Delikte ist C.________ nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzt, es kann dazu auf die Begründung in der Verfügung vom 18.04.2018 und die Eingabe des Vertreters von Frau C.________ vom 24.05.2018 verwiesen werden.