- in Kenntnis der Umstände und Bedingungen, unter welchen C.________ am 28. November 2012 (als einzige Investorin) CHF 500‘000 zugunsten des Kontos des I.________ bei der M.________(Bank), Zürich, vergütet hatte; - C.________ dazu mitveranlasste, am 6. März 2013 CHF 350‘000 (ihrer CHF 500‘000 Investmentfondeinlage vom 28. November 2012) für die Gründung / das Aktienkapital der F.________ AG, Ittigen, auf deren Kapitaleinzahlungskonto bei der N.________(Bank), Bern, zu überweisen; - in der Folge fünf Rechnungen, datierend vom 2. April bis 29. August 2013, für angebliche / fingierte Leistungen der G._