Das Verfahren vor dem Wirtschaftsstrafgericht wurde derweil am 12./13. Juni 2018 fortgesetzt. Das Gericht verurteilte den Beschuldigten am 13. Juni 2018 wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (mehrfach begangen) sowie wegen Misswirtschaft (mehrfach begangen) zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. In seiner Stellungnahme im Beschwerdeverfahren vom 28. Juni 2018 beantragte das Wirtschaftsstrafgericht die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Am 20. August 2018 beantragte der Beschuldigte, die Beschwerde sei unter Kostenund Entschädigungsfolge abzuweisen.