4. Der Beschwerdeführer trat am 2. Oktober 2012 im Rahmen des vorzeitigen Massnahmevollzugs in die Justizvollzugsanstalt Thorberg ein. Diese stellte ihn am 8. August 2014 den BVD (damals: ASMV) wegen Untragbarkeit zur Verfügung. Der Beschwerdeführer wurde in der Folge in ein Regionalgefängnis und schliesslich am 25. November 2015 immer noch im Rahmen des vorzeitigen Massnahmenvollzugs in die Sicherheitsabteilung B der Interkantonalen Strafanstalt Bostadel (nachfolgend: IKS Bostadel) verlegt (vgl. Akten BVD, Band I, pag. 438). Am 31. Juli 2017 erfolgte die Versetzung in den Normalvollzug (vgl. Akten BVD, Band II, pag. 4681).