en, liess das Opfer zwischendurch in quälender Ungewissheit warten, drohte ihm, die Finger einzeln abzuschneiden, stellte ihm eine Stromschlagbehandlung die ganze Nacht hindurch in Aussicht und zog diese fürchterliche Behandlung mit Unterbrüchen fast zwei Stunden lang durch. In dieser Tat manifestierte sich nicht nur eine grosse Grausamkeit, sondern auch die hohe Gefährlichkeit des Beschwerdeführers. Es geht um den Schutz von hochrangigen Rechtsgütern wie der persönlichen Freiheit und dem Schutz von Leib und