3. Mit dem Ziel, einen unrechtmässigen Vermögensvorteil zu erlangen, fesselte der Beschwerdeführer einen Menschen mit Kabelbindern an einen Stuhl, liess ihm den Mund mit Klebband zukleben, bedrohte ihn anschliessend mit schalldämpferbewehrter Pistole gegen Schläfe und Genitalien, kündigte ihm an, er werde die Welt nun von ihm erlösen, teilte vor dem Opfer einem Helfershelfer mit, er werde ihn benachrichtigen, wenn die Leiche beseitigt werden müsse, entblösste das wehrlose Opfer am Unterleib, deckte es mit Faustschlägen ein, traktierte es immer wieder mit einem Elektroschockgerät am ganzen Körper, namentlich an den nackten Genitali-