3. Das Bundesgericht bestätigte in seinem Urteil 6B_1287/2017 vom 18. Januar 2018 die Anordnung der stationären Massnahme. Auch die Vorinstanz nahm Bezug auf dieses Urteil sowie dasjenige des Obergerichts des Kantons Bern SK 15 124 vom 7. Juni 2017. Es ist nicht ersichtlich und wird auch nicht geltend gemacht, dass bzw. inwiefern sich die Beurteilung dieser Punkte seit der letzten Begutachtung massgeblich geändert haben könnten. Zwar nahm der Beschwerdeführer zeitweise eine stützende Psychotherapie auf freiwilliger Basis beim Forensischen Institut Zentralschweiz (forio) bei Dipl. Heilpädagoge C.________ in Anspruch.