Es bestehe eine hohe Gefahr, dass er erneut delinquiere solange er sich nicht störungsspezifisch behandeln lasse. Mit hoher Wahrscheinlichkeit seien erneut einschlägige Delikte i.S. der Anlassdelikte zu erwarten. Sowohl die Persönlichkeitsstörung als auch die Abhängigkeitsstörungen bestünden bis heute fort (Akten BVD, Band II, pag. 2639 ff.).