2. Gemäss dem forensisch-psychiatrischen Gutachten der Luzerner Psychiatrie vom 11. Oktober 2016 lagen beim Beschwerdeführer im Tatzeitpunkt ein langjährig chronifiziertes Abhängigkeitssyndrom von Kokain und Cannabis, eine narzisstische Persönlichkeitsstörung sowie eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit emotio- nal-instabilen und dissozialen Zügen vor. Die Gefahr weiterer Straftaten stehe im Zusammenhang mit den festgestellten Störungen. Es bestehe eine hohe Gefahr, dass er erneut delinquiere solange er sich nicht störungsspezifisch behandeln lasse.