Am 18. April 2018 ordnete das Zwangsmassnahmengericht die Sicherheitshaft per 2. Oktober 2017 an und befristete diese bis zum 1. Juni 2018 (Akten Regionalgericht PEN 18 127, pag. 93). Eine Verlängerung der Sicherheitshaft bis zum 24. Juli 2018 erfolgte am 24. Mai 2018 (Akten Regionalgericht PEN 18 127, pag. 107). Diese Entscheide blieben unangefochten. 3 II. Rechtzeitigkeit des Verlängerungsentscheides