4. Am 16. Februar 2018 stellten die BVD beim Regionalgericht erneut Antrag auf Verlängerung der gegen den Beschwerdeführer angeordneten Massnahme gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB. Das für das nachträgliche Verfahren zuständige Regionalgericht beantragte dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) am 2. März 2018 die Anordnung von Sicherheitshaft gegen den Beschwerdeführer, rückwirkend ab 2. Oktober 2017 bis am 1. Juni 2018. Das Zwangsmassnahmengericht trat am 15. März 2018 nicht auf diesen Antrag ein.