Als Vollzugsbeginn wurde der 2. Oktober 2012 verfügt. Das Regionalgericht sprach den Verurteilten am 27. September 2013 u.a. schuldig wegen qualifizierter Erpressung, mehrfacher versuchter Nötigung, mehrfacher Freiheitsberaubung, einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und zum Nachteil eines Wehrlosen sowie Raubes und Widerhandlungen gegen das Betäu- bungsmittel- und das Waffengesetz. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 251 Tagen. Weiter wurde eine stationäre psychotherapeutische Massnahme gemäss Art.