_ gemäss ihrer Anzeige vertreten, legte Rechtsanwalt B.________ in seiner Beschwerde zusammengefasst dar: - Das Verhalten des Beschwerdeführers ist als sexuelle Nötigung ev. Vergewaltigung zu bezeichnen. - Der Beschwerdeführer dürfe sich nicht der Familie von C.________ annähern uns es sei ihm zu verbieten, mit der Familie in Kontakt zu treten. - Die Tochter C.________ sei gegenüber dem Beschwerdeführer hörig und sehe sich nicht als Opfer.