Ausgelöst wurde das Strafverfahren durch eine Strafanzeige, welche die Eltern der Privatklägerin als gesetzliche Vertreter durch die von ihnen mandatierte Fürsprecherin D.________ einreichen liessen. Mit Verfügung vom 13. Juni 2018 wurde der Privatklägerin die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Fürsprecherin D.________ wurde als amtliche Rechtsbeiständin bestellt. Der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, wandte sich daraufhin mit einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft und machte geltend, Fürsprecherin D.________ stehe in einem Interessenskonflikt.