Was mit der Pistole SIG P220 in der Zeit ihrer Aufbewahrung bei der Kantonspolizei Bern genau geschehen ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt völlig unklar. Aufgrund der Umstände bestehen durchaus Zweifel, dass, wie vom Beschwerdeführer zur Anzeige gebracht, ein Mitglied der Kantonspolizei seine Waffe und den dazugehörenden Waffenkoffer während der Beschlagnahme vorsätzlich beschädigt hat. Zweifel reichen für eine Nichtanhandnahme jedoch nicht aus. Die Staatsanwaltschaft hätte weitere Ermittlungen tätigen müssen, um zu klären, ob die Vorwürfe des Beschwerdeführers berechtigt sind.