Der Sachverhalt sei überhaupt nicht geklärt. Genau aus diesem Grund sei es aber die Pflicht der Staatsanwaltschaft, die Hintergründe der Beschädigung zu ermitteln. Stattdessen stütze sich die Staatsanwaltschaft allein auf ein Schreiben des Polizeikommandos vom 11. April 2018, in welchem dieses die Beschädigung bestreite. Gerade die Angehörigen der Polizei seien aber tatverdächtig. So frage die Staatsanwaltschaft einen Dieb auch nicht, ob er die Tat begangen habe, und wenn er dies verneine, stellte sie das Verfahren ein. Genau in diesem Moment würden die Ermittlungen erst ansetzen.