10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Oberland, Gerichtspräsident M.________ (mit den Akten) - Staatsanwalt D.________, Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (mit den Akten [2 Ordner Akten O 18 2193]) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft